Aus dem ABC des Unterrichtsentwurfs:

Anspruch, pädagogischer

Pädagogischer Fundamentalsatz (nach J. J. Rousseau und I. Kant), hier vorgeschlagen und empfohlen als Grundlage für einen minimalen Konsens in der Kritik pädagogischer Praxis: Didaktische Entscheidungen und unterrichtliches Handeln müssen sich widerspruchsfrei dem Sinnzentrum allen pädagogischen Handelns zuordnen lassen: der Freisetzung eigenständigen, selbstverantworteten Lernens und Denkens der Lernenden.

Jedweder Handlungsmaxime, also dem, was werden soll, steht nun aber entgegen, was ist. Handeln, wenn es nicht nur Tun ist, stößt an die Verhältnisse; in der Praxis, wenn sie nicht nur Technik ist, kommt es zu Brüchen und Dilemmata. Auch in der pädagogischen Praxis sind Dilemmata nichts Ungewöhnliches. Wir sollten sie aber nicht hinnehmen, als entbänden sie uns von der Abwägung unserer Handlungsmöglichkeiten. Vielmehr sollten wir uns durch sie zu kritischem und womöglich schöpferischem Nachdenken und Experimentieren herausgefordert fühlen. Nur wenn wir uns im Dilemma der Grundsätze vergewissern, die unverzichtbar zu unserer pädagogischen Grundposition gehören, können wir uns begründet für eine der Möglichkeiten entscheiden oder gar entdecken, dass die einander auszuschließen scheinenden Alternativen auf einer höheren Ebene oder in einem neuen Ansatz miteinander versöhnt werden können.

Opportunistisches Bescheiden steht oft methodischem Bedenken im Wege. „So dumm sind sie gar nicht“ - so könnte eine erfreuliche und pädagogischen Optimismus erzeugende Erkenntnis lauten, vorausgesetzt, man hat die Unterrichtsmethode auf geistige Zumutung, auf Auslotung und dann Ausschöpfung der geistigen Kräfte der Schüler ausgerichtet.